Ausschreibung
Der Landkreis Nürnberger Land führt am Samstag, 31. Mai 2025, den 24. Landkreislauf Nürnberger Land durch. Für diesen Etappenlauf gelten folgende Festlegungen und Teilnahmebedingungen:
1. Beginn und Ende der Veranstaltung
Der Etappenlauf beginnt mit dem Start der 1. Etappe um 07.00 Uhr in Entenberg. Die weiteren Etappen können dem Streckenverlauf entnommen werden.
Der Etappenlauf endet mit der Schlussetappe gegen 17.00 Uhr in Ezelsdorf.
Die Siegerehrung beginnt um 18.00 Uhr im Festzelt der FF Ezelsdorf. Der Landkreislauf findet bei jeder Witterung statt.
2. Teilnahmeberechtigung
Am Landkreislauf können alle Einwohner*innen des Landkreises Nürnberger Land sowie Angehörige von heimischen Vereinen, Unternehmen, Organisationen oder ähnlichen Vereinigungen (Teams von Betrieben, Ämtern, Stammtischten, Schulen, sozialen Einrichtungen usw.) teilnehmen.
Eine reguläres Lauf-Team besteht aus 10 Personen; ein Nordic-Walking-Team aus 5 Personen. Für Einzelpersonen wird zur Bildung eines Teams eine Single-Börse eingerichtet. Weiteres siehe Punkt 7.
Jedem Team ist es gestattet auch Läufer*innen bzw. Walker*innen einzusetzen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Nürnberger Land haben. Voraussetzung einer Startberechtigung ist jedoch, dass ein Bezug (sei es durch Mitgliedschaft in einem Verein, Beschäftigungsverhältnis im Landkreis etc.) zum Landkreis Nürnberger Land besteht. Diese Voraussetzung ist auf Verlangen gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. Teams, die um die vorderen Plätze kämpfen werden gebeten, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu unterschreiben, in der sie sich verpflichten, maximal zwei auswärtige Läufer*innen pro Lauf-Team bzw. eine Person bei Nordic-Walking-Teams einzusetzen.
Mit der Teammeldung wird bestätigt, dass die teilnehmenden Sportler*innen die Kriterien für die Teilnahme am Landkreislauf erfüllen.
Soweit beim Landkreislauf Sportler*innen teilnehmen, die nach diesen Kriterien keine Startberechtigung besitzen, zieht das die Disqualifikation der Teilnehmenden nach sich. Dies ist auch der Fall, sobald ein Team gegen die unterschriebene Selbstverpflichtung verstößt. In der Teamwertung erhält das Team für die betreffende Etappe die letzte Platzziffer des Feldes zuzüglich 5 Platzierungspunkte in den Klassen A und W bzw. 15 Platzierungspunkte in der Klasse B - siehe dazu Punkt 8b.
Im Übrigen behält sich der Veranstalter Entscheidungen im Einzelfall vor.
3. Meldeschluss, verbindliche Meldung der Teams
- Um unverbindliche Registrierung durch die Teamführer*innen zum Landkreislauf wird bis spätestens Mittwoch, den 30. April 2025 gebeten!
Online-Registrierung im Internet unter www.landkreislauf.de. Bei der ersten Registrierung erhalten die Teamführer*innen einen persönlichen Zugangscode. Teamführer*innen können mehrere Teams verwalten. - Die Anmeldung der Teams und die namentliche Meldung erfolgen ebenfalls online durch die Teamführer*innen. Auch Änderungen sind jederzeit möglich.
Die Teams müssen bis spätestens Montag, den 26. Mai 2025 gemeldet werden und die Daten der Teilnehmenden müssen bis spätestens Donnerstag, 29. Mai 2025 eingegeben sein. - Die Angaben zu den Teilnehmenden müssen vollständig erfolgen. Fehlende oder unvollständige Geburtsangaben beispielsweise können bei der Ermittlung der jüngsten und ältesten Teilnehmenden nicht reklamiert werden.
- Ersatzteilnehmer*innen: Eine namentliche Nennung der Ersatzteilnehmer*innen ist im Vorfeld nicht erforderlich. Allerdings müssen alle Ersatzteilnehmenden die Voraussetzungen für die Teilnahme am Landkreislauf (siehe Ziffer 2) erfüllen. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie Personalausweis, Mitgliedsausweis) ist bei der Registrierung am Start auf Verlangen vorzulegen.
- Alle Teilnehmer*innen dürfen für den Etappenlauf nur einmal und nur für ein Team eingesetzt werden. Ein Verstoß dagegen hat zwangsläufig die Disqualifikation der Teams zur Folge.
4. Landkreislaufstrecke/Streckenposten
Beschreibung und Verlauf des Landkreislaufes finden Sie unter www.landkreislauf.de. Teilweise wird auf geteerten Straßen gelaufen, die Mehrzahl der Streckenabschnitte wird jedoch auf Wander-, Wald- und Fahrradwegen zurückgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen!
Gelaufen wird über 10 Etappen, wobei 5 Etappen parallel mit zeitlichem Versatz von den Nordic-Walking-Teams gelaufen werden. Diese Etappen entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Die detaillierte Streckenbeschreibung, allgemeine ärztliche Empfehlungen, das Hinweisblatt „Bitte beachten“ und der Zeitplan über die Abfolge der Etappen stehen auf www.landkreislauf.de unter der Rubrik „Aktuelles“ zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass im abgesteckten Zielbereich nicht mehr überholt werden darf. Verstöße dagegen führen zu einer Disqualifikation der Teilnehmer*innen. Das betroffene Team erhält die höchstmöglichen Platzierungspunkte in ihrer Klasse.
Bei nachgewiesenen Manipulationen von Teilnehmenden (Abkürzen der Strecke, Laufen statt Walken etc.) wird deren Team mit den höchstmöglichen Platzierungspunkten plus weiteren 20 Strafpunkten belegt. Es wird an den Sportsgeist und die Fairness aller Teilnehmer*innen appelliert!
Um grob unsportliches Verhalten bezüglich des Walkstils beim Nordic-Walking sanktionieren zu können, wird ein Beobachtungsteam eingesetzt. Dieses Beobachtungsteam setzt sich aus Vertreter*innen der fünf erstplatzierten Teams des Vorjahres zusammen. Die Beobachter*innen sind mit Fahrrädern unterwegs und mit weißen Warnwesten gekennzeichnet. Sie haben die Befugnis, einzelne Walker*innen bei groben Verstößen zu disqualifizieren.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer*innen ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht überschätzen, damit der Lauf nicht zu einem gesundheitlichen Risiko wird. Es wird gesundheitlich vorbelasteten Teilnehmenden eindringlich empfohlen, sich vor einer Teilnahme am Landkreislauf einem Gesundheitscheck zu unterziehen, damit auch wirklich unbeschwerter Spaß und das gesellige Beisammensein im Vordergrund stehen.
5. Startzeiten
Die Startzeiten der einzelnen Etappen können dem Streckenplan unter www.landkreislauf.de entnommen werden. Die Nordic-Walking-Teams stellen sich unmittelbar nach dem Start der Lauf-Teams auf und werden zeitnah gestartet.
6. Markierung der Landkreislaufstrecke/Start-/Zielbereiche
Die Strecke des Landkreislaufs ist am Wettkampftag durch entsprechende Hinweisschilder mit dem Logo der Sparkasse gekennzeichnet. An neuralgischen Punkten werden zusätzlich freiwillige Helfer*innen den richtigen Weg weisen. Zusätzlich werden für jede Etappe gpx-Daten zur Verfügung gestellt. Für die Orientierung im Gelände sind alle Wettkämpfer*innen selbst verantwortlich. Es wird den Teilnehmenden empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Wettkampf selbst über die Laufstrecke ortskundig zu machen.
7. Zusammensetzung der Teams
Jedes Lauf-Team besteht aus 10 Personen, jedes Nordic-Walking-Team aus 5 Personen. Die Teams können sich aus dem unter Punkt 2 genannten Kreisen der Teilnahmeberechtigten zusammensetzen.
Sollten für ein komplettes Team nicht genügend Teilnehmende vorhanden sein, so können sich die potentiellen Läufer*innen bzw. Walker*innen beim Landratsamt Nürnberger Land zur Teilnahme an der Single-Börse melden. Aus dem sich ergebenden Pool können durch die Vermittlung des Landratsamtes weitere Teams ergänzt bzw. gebildet werden.
8. Einzelwertung/Teamwertung
a) Einzelwertung
Sieger*in der Etappenwertung sind jeweils die Läufer*innen bzw. Nordic-Walker*innen mit der schnellsten Laufzeit des Gesamtfeldes.
b) Teamwertung
Es wird in jeweils zwei Klassen gelaufen, bzw. gewalkt. In die Wertung kommen:
Klasse A: weibliche Lauf-Teams
Klasse B: männliche und gemischte Lauf-Teams
Klasse WA: weibliche Nordic-Walking-Teams
Klasse WB: männliche und gemischte Nordic-Walking-Teams
Sieger des Landkreislaufes ist in der jeweiligen Klasse das Team mit den niedrigsten Platzierungspunkten aller Etappen.
Etappensieger*innen erhalten für die Teamwertung einen Platzierungspunkt, Zweitplatzierte zwei Platzierungspunkte usw. Letztplatzierte erhalten somit z. B. bei 150 teilnehmenden Teams 150 Platzierungspunkte.
Die Veranstaltung wird nach jedem Etappenziel neutralisiert. Geben Läufer*innen bzw. Walker*innen den Lauf aus gesundheitlichen Gründen/verletzungsbedingt auf, so kommt das Team trotzdem in die Wertung. Das Team erhält (getrennt nach den Teamwertungen für die Klassen A, B, WA und WB) die höchstmögliche Punktzahl des Feldes.
Die von den einzelnen Teilnehmenden erlaufenen Wertungspunkte werden addiert und zum Gesamtergebnis fortgeschrieben.
c) Teilnahme ohne Wertung/Bild
Es können auch Teams ohne Wertung teilnehmen. Dies ist durch die Teamführer*innen bei der Onlineregistrierung für jede Startnummer im Vorfeld bis spätestens Donnerstag, 29. Mai 2025 zu vermerken. Es wird eine reguläre Startnummer vergeben, es erfolgt allerdings weder eine Etappen- noch eine Gesamtwertung. Um den strengen Auflagen des Datenschutzes gerecht zu werden, besteht alternativ die Möglichkeit, den Namen von Teilnehmer*innen in der Etappenergebnisliste auszublenden. Die Platzierung und der Name des Teams bleiben sichtbar. Ebenso ausblendbar sind einzelne Zieleinlaufbilder, sofern diese durch den Veranstalter angefertigt werden. Dies ist ebenfalls bis spätestens Donnerstag, 29. Mai 2025 zu vermerken.
9. Begleitung der Teilnehmer*innen/Einsatz von Fahrzeugen
Das Befahren der Laufstrecke mit Fahrrädern ist nur nach dem Läuferfeld gestattet. Gravierende Verstöße dagegen können die Disqualifikation des gesamten Teams zur Folge haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren der Laufstrecke durch Pkws, Motorräder, Mopeds oder Mofas strengstens verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen wird das betroffene Team disqualifiziert.
Der Veranstalter bittet die Wettkämpfer*innen und Betreuende/Begleitende, ihre Fahrzeuge nicht im Bereich von Start und Ziel zu parken. Im Grundsatz sollten die Fahrzeuge so abseits der Laufstrecke abgestellt werden, dass weder die Wettkämpfer*innen noch der Verkehrsfluss über Gebühr behindert werden.
10. Anwesenheit
Die teilnehmenden Teams sorgen eigenverantwortlich für den Transport der Wettkämpfer*innen zu den Startpunkten.
Alle Etappenläufer*innen müssen spätestens 30 Minuten vor der vorgesehenen Startzeit am Startort anwesend sein, um sich namentlich anzumelden und registrieren zu lassen. Dies gilt ebenso für Ersatzläufer*innen, die zusätzlich einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Personalausweis, Mitgliedsausweis) zum Nachweis der Einhaltung von Ziffer 2 bei der Registrierung am Start abzugeben haben. Bitte bringen Sie unbedingt die unterschriebene Datenschutzerklärung mit. Die Vorlage finden Sie unter „Aktuelles“.
Bei einem Nichtantreten der teilnehmenden Wettkämpfer*in zu einer Etappe erhält das Team die letzte Platzziffer des Feldes.
11. Startnummern
Die Startnummern werden nur bei der Registrierung an die jeweiligen Teilnehmer*innen ausgegeben. Diese Nummer haben alle Teilnehmer*innen eines Teams am Trikot (Brustseite!) zu befestigen (Sicherheitsnadeln werden gestellt). Auf der Rückseite können freiwillig Kontaktdaten für den Notfall eingetragen werden. Die Startnummern dürfen nach dem Rennen behalten werden.
12. Verkehrsregelung
Die notwendigen Verkehrsregelungen werden durch die Feuerwehren des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Polizei wahrgenommen. Während des Landkreislaufes ist grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite zu laufen. Beim Überqueren von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Während des Etappenlaufes werden jedoch durch die eingeteilten Kräfte Absperrmaßnahmen zur Sicherheit der Läufer*innen vorgenommen. Den Anweisungen der Verkehrsposten, Polizei und der Feuerwehren ist vor allem bei der Überquerung von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen unbedingt Folge zu leisten. Je ein Sanitäts-, ein Voraus- und ein sog. „Schlussfahrzeug“ begleiten die Läufer*innen auf jeder Etappe.
13. Shuttleservice
Es wird wieder ein Shuttleservice angeboten. Zwei Neunsitzerbusse werden nach Bedarf vom Etappenziel zum jeweiligen Startort zurückfahren. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Kleinbusse von ASB und BRK. Dieser Service ist als Ergänzung und nicht als alleiniges Transportsystem gedacht. Es besteht kein Beförderungsanspruch.
14. Sanitätsdienst
Ärztliches Fachpersonal und Sanitäter*innen des Bayerischen Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariter-Bundes übernehmen die Betreuung der Sportler*innen auf der ganzen Strecke.
Die Teilnehmer*innen werden gebeten, die Verletzung von anderen Teilnehmer*innen ihres Streckenabschnitts beim nächsten Sanitätsposten bzw. bei der nächsten Wechselstation zu melden.
Das Fachpersonal von BRK und ASB ist befugt, Wettkämpfer*innen, die offensichtlich gesundheitliche Probleme während oder vor dem Lauf haben, aus dem Wettbewerb zu nehmen. Eine Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen hat die Disqualifikation des gesamten Teams zur Folge.
15. Haftung
Der Veranstalter schließt für die Teilnehmenden am Landkreislauf eine Haftpflichtversicherung ab. Der Veranstalter übernimmt für darüberhinausgehende Schäden keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen!
16. Duschmöglichkeiten
Eine zentrale Duschmöglichkeit wird es in Ezelsdorf geben. Weitere Duschmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Streckenbeschreibungen.
17. Startgeld und Spende
Als Startgebühr werden pro Verein/Firma/Organisation erhoben:
1 Lauf-Team 25,00 Euro - 1 Nordic-Walking-Team 12,50 Euro
2 Lauf-Teams 50,00 Euro - 2 Nordic-Walking-Teams 25,00 Euro
jedes weitere Lauf-Team 20,00 Euro bzw. jedes weitere Nordic-Walking-Team 10,00 Euro
zzgl. pro Teilnehmer*in 1 Euro als Spende für eine gemeinnützige Organisation (d.h. 5 Euro pro Nordic-Walking-Team bzw. 10 Euro pro Lauf-Team).
Der Landkreislauf unterstützt seit 2011 jährlich wechselnd gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Nürnberger Land. Hierzu wird von allen Teilnehmer*innen zusätzlich zum Startgeld 1 Euro erhoben. Im Jahr 2025 kommt die Spende der Lebensgemeinschaft Münzinghof zugute.
Startgebühr und Spende sind bis spätestens Donnerstag, 29. Mai 2025 auf das unten angegebene Konto zu überweisen:
IBAN: DE18 7605 0101 0240 1065 26
BIC: SSKNDE77XXX (Sparkasse Nürnberg)
Kontoinhaber: Landkreis Nürnberger Land
Verwendungszweck: Startgeld LKL „Teamname(n) und Startnummer(n)“
Von Jugend- und Schulteams bis 19 Jahre (Nachweis kann vom Veranstalter gefordert werden) wird keine Startgebühr und keine Spende verlangt.
18. Preise
Alle Teilnehmer*innen erhalten ein Handtuch. Die Handtücher werden vor der Siegerehrung im Festzelt ausgegeben.
a) Teams
Die teilnehmenden Teams erhalten eine Erinnerungsurkunde für die Teilnahme am Landkreislauf, die auf der Website heruntergeladen werden kann.
Daneben erhalten die Teams jeweils folgende von Landrat Armin Kroder gestiftete Pokale:
1. Team-Sieger des Landkreislaufes: Landkreiswanderpokal (Erinnerungspokal mit Gravur), der nach fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz des Laufteams übergeht.
2. Team-Sieger des Landkreislaufes: Erinnerungspokal mit Gravur.
3. Sieger des Landkreislaufes: Erinnerungspokal mit Gravur.
Die Ergebnisliste mit Etappeneinzelwertung und Gesamtwertung ist im Internet unter www.landkreislauf.de einsehbar.
b) Etappensieger*innen
Die Etappensieger*innen erhalten Trophäen, gestiftet von den Bürgermeistern des jeweiligen Etappenortes.
c) Sonderwertungen
Jüngste und älteste aktive Teilnehmer*in: Ehrenpokal, gestiftet von Sparkasse Nürnberg.
Letztplatzierte Teams der Klassen A, B, WA und WB: Gemeinsames Stadtwurstessen mit Landrat Armin Kroder. Bei diesen Teams dürfen nur maximal zwei bzw. eine Teilnehmer*in nicht gestartet sein.
Alle teilnehmenden Kinder bis einschließlich 12 Jahren erhalten eine Medaille.
19. Ehrung der Sieger*innen
Diese erfolgt für alle am Etappenlauf teilnehmenden Teams am Samstag, 31. Mai 2025 um 18.00 Uhr im Festzelt der FF Ezelsdorf.
20. Kampfgericht
Die drei Mitglieder des Kampfgerichtes werden vor der Veranstaltung noch bekannt gegeben. Das Kampfgericht entscheidet in allen Fragen des Landkreislaufes abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Etwaige Proteste sind unmittelbar nach Ablauf einer Etappe bei dem jeweiligen Zeitnahmeteam bzw. dem Kampfgericht schriftlich anzumelden.
21. Auskunft und Information
Die Gesamtorganisation liegt beim Landratsamt Nürnberger Land. Auskünfte erteilt Frank Richartz (Tel. 09123 950 6064, Fax 09123 950 7064, E-Mail landkreislauf@nuernberger-land.de). Informationen über den Landkreislauf können aber auch unter www.landkreislauf.de abgerufen werden.
Landratsamt Nürnberger Land
Frank Richartz