Ausschreibung
Der Landkreis Nürnberger Land führt am Samstag, 25. April 2026, den 25. Landkreislauf Nürnberger Land durch. Für diesen Etappenlauf gelten folgende Festlegungen und Teilnahmebedingungen:
1. Beginn und Ende der Veranstaltung
Der Etappenlauf beginnt mit dem Start der 1. Etappe um 07.00 Uhr in Mosenberg. Die weiteren Etappen können dem Streckenverlauf entnommen werden. Der Etappenlauf endet mit der Schlussetappe gegen 17.00 Uhr in Kirchröttenbach. Die Siegerehrung beginnt um 18.00 Uhr im Festzelt der FFW Kirchröttenbach. Der Landkreislauf findet bei jeder Witterung statt.
2. Teilnahmeberechtigung
Am Landkreislauf können alle Einwohner*innen des Landkreises Nürnberger Land sowie Angehörige von heimischen Vereinen, Unternehmen, Organisationen oder ähnlichen Vereinigungen (Teams von Unternehmen, Ämtern, Schulen, sozialen Einrichtungen, Stammtischen usw.) teilnehmen.
Reguläre Teams bestehen aus 10 Personen (Lauf-Team) bzw. 5 Personen (Nordic-Walking-Teams). Für Einzelpersonen gibt es eine Single-Börse. In der Woche vor dem Lauf erfolgt die Vermittlung an Teams, die noch Personenbedarf haben. Weiteres siehe Punkt 7.
Jedem Team ist es gestattet, auch Läufer*innen bzw. Walker*innen einzusetzen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Nürnberger Land haben. Voraussetzung einer Startberechtigung ist jedoch, dass ein Bezug zum Landkreis Nürnberger Land besteht (z.B. Mitgliedschaft in einem Verein, Beschäftigungsverhältnis im Landkreis etc.). Teams, die um die vorderen Plätze kämpfen, werden gebeten, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu unterschreiben, in der sie sich verpflichten, maximal zwei auswärtige Läufer*innen pro Lauf-Team (bei Nordic-Walking-Teams eine Person) einzusetzen.
Mit der Teammeldung wird bestätigt, dass alle teilnehmenden Sportler*innen die Kriterien für die Teilnahme am Landkreislauf erfüllen.
Soweit beim Landkreislauf Sportler*innen teilnehmen, die nach diesen Kriterien keine Startberechtigung besitzen, zieht das die Disqualifikation der Person nach sich. Dies ist auch der Fall, sobald ein Team gegen die unterschriebene Selbstverpflichtung verstößt. In der Teamwertung erhält das Team für die betreffende Etappe die letzte Platzziffer des Feldes zuzüglich 5 Platzierungspunkten in den Klassen A und W bzw. 15 Platzierungspunkte in der Klasse B - siehe dazu Punkt 8b.
Im Übrigen behält sich der Veranstalter Entscheidungen im Einzelfall vor.
3. Meldeschluss, verbindliche Meldung der Teams
- Um unverbindliche Online-Registrierung unter landkreislauf.de durch die Teamführer*innen wird bis spätestens Mittwoch, den 01. April 2026, gebeten. Bei der ersten Registrierung erhalten die Teamführer*innen einen persönlichen Zugangscode. Teamführer*innen können mehrere Teams verwalten.
- Die Anmeldung der Teams und die namentliche Meldung erfolgen ebenfalls online durch die Teamführung. Auch Änderungen sind jederzeit möglich. Die Teams müssen bis spätestens Montag, 20. April 2026, gemeldet werden und die Daten aller Personen bis spätestens Donnerstag, 23. April 2026, eingegeben sein.
- Die Angaben zu den teilnehmenden Personen müssen vollständig erfolgen. Fehlende oder unvollständige Geburtsangaben beispielsweise können bei der Ermittlung der jüngsten/ältesten Teilnehmenden nicht reklamiert werden.
- Ersatzläufer*in: Eine namentliche Nennung ist im Vorfeld nicht erforderlich. Alle Ersatzläufer*innen müssen allerdings die Voraussetzungen für die Teilnahme am Landkreislauf (siehe Ziffer 2) erfüllen. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie Personalausweis, Mitgliedsausweis) ist bei der Registrierung am Start auf Verlangen vorzulegen.
- NEU: Sportler*innen dürfen bei dem Etappenlauf zweimal eingesetzt werden (nur für ein Team!).
Verwalten die Teamführer*innen mehrere Teams einer Organisation, so kann der zweite Einsatz auch innerhalb eines anderen Teams der gleichen Organisation erfolgen. In einem Lauf-Team dürfen zwei Personen bei Nordic-Walking-Teams eine Person doppelt eingesetzt werden. Ein Zweiteinsatz in einer anderen Organisation ist nicht zulässig. Ein Verstoß dagegen hat zwangsläufig die Disqualifikation der beteiligen Teams zur Folge.
4. Laufstrecke/Streckenposten
Beschreibung und Verlauf des Landkreislaufes finden Sie unter www.landkreislauf.de. Teilweise wird auf geteerten Straßen gelaufen, die Mehrzahl der Streckenabschnitte wird jedoch auf Wander- bzw. Waldwegen und Fahrradwegen zurückgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.
Gelaufen wird über 10 Etappen, wobei 5 Etappen parallel mit zeitlichem Versatz von den Nordic-Walking-Teams gelaufen wird. Diese Etappen entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Die detaillierte Streckenbeschreibung, allgemeine ärztliche Empfehlungen, das Hinweisblatt „Bitte beachten“ und der Zeitplan über die Abfolge der Etappen stehen auf www.landkreislauf.de unter der Rubrik „Aktuelles“ zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass im abgesteckten Zielbereich nicht mehr überholt werden darf. Verstöße dagegen führen zu einer Disqualifikation der Sportler*innen. Das betroffene Team erhält die höchstmöglichen Platzierungspunkte in seiner Klasse.
Bei nachgewiesenen Manipulationen teilnehmender Sportler*innen (Abkürzen der Strecke, Laufen statt Walken etc.) wird dessen Team mit den höchstmöglichen Platzierungspunkten plus weiteren 20 Strafpunkten belegt. Es wird an den Sportsgeist und die Fairness aller Teilnehmer*innen appelliert.
Um grob unsportliches Verhalten bezüglich des Walkstils bei den Nordic-Walking-Teams sanktionieren zu können, wird ein Beobachtungsteam eingesetzt. Dieses Team setzt sich aus Vertreter*innen der fünf erstplatzierten Teams des Vorjahres zusammen. Das Team ist mit Fahrrädern auf den Etappen unterwegs und mit weißen Warnwesten gekennzeichnet. Die Beobachtenden haben die Befugnis, einzelne Walker*innen bei groben Verstößen zu disqualifizieren.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle Teilnehmenden ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht überschätzen sollen, damit der Lauf nicht zu einem gesundheitlichen Risiko wird. Gesundheitlich vorbelasteten Teilnehmenden wird eindringlich empfohlen, sich vor einer Teilnahme am Landkreislauf einem Gesundheitscheck zu unterziehen, damit auch wirklich unbeschwerter Spaß und das gesellige Beisammensein im Vordergrund stehen.
5. Startzeiten
Die Startzeiten der einzelnen Etappen können dem Streckenplan unter www.landkreislauf.de entnommen werden. Die Nordic-Walking-Teams stellen sich unmittelbar nach dem Start der Lauf-Teams auf und werden zeitnah gestartet.
6. Markierung der Laufstrecke/Start-/Zielbereiche
Die Laufstrecke ist am Wettkampftag durch entsprechende Hinweisschilder mit dem Logo der Sparkasse gekennzeichnet. An neuralgischen Punkten werden zusätzlich freiwillige Helfer*innen den richtigen Weg weisen. Für jede Etappe werden gpx-Daten zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmenden sind für die Orientierung im Gelände selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Wettkampf selbst über die Laufstrecke ortskundig zu machen.
7. Zusammensetzung der Teams
Lauf-Teams bestehen aus 10 Personen, Nordic-Walking-Teams aus 5 Personen. Die Teams können sich aus dem unter Punkt 2 genannten Kreisen der Teilnahmeberechtigten zusammensetzen.
Sollten für ein komplettes Team nicht genügend Personen vorhanden sein, so kann auch unterbesetzt teilgenommen werden. Für die nicht besetzten Etappen wird die Maximalpunktzahl vergeben. Es ist auch möglich, dass innerhalb eines Lauf-Teams zwei Personen, bei Nordic-Walking-Teams eine Person zwei Etappen laufen. Zusätzlich werden in der Woche vor dem Lauf Personen aus der Singlebörse angeboten, die zur Auffüllung von Teams eingesetzt werden dürfen. Eine Verbindung zum Team ist in diesem Fall natürlich nicht nachzuweisen.
8. Einzelwertung/Teamwertung
- Einzelwertung:
Sieger*in der Etappenwertung sind jeweils Läufer*in bzw. Nordic-Walker*in mit der schnellsten Laufzeit des Gesamtfeldes. - Teamwertung:
Es wird in jeweils zwei Klassen gelaufen, bzw. gewalkt. In die Wertung kommen:
Klasse A: weibliche Läufer-Teams
Klasse B: männliche und gemischte Läufer-Teams
Klasse WA: weibliche Nordic-Walking-Teams
Klasse WB: männliche und gemischte Nordic-Walking-Teams
Das Team mit den niedrigsten Platzierungspunkten aller Etappen gewinnt den Landkreislauf in der jeweiligen Klasse.
Etappensieger*innen erhalten für die Teamwertung einen Platzierungspunkt, Zweitplatzierte zwei Platzierungspunkte usw. Letztplatzierte erhalten somit z. B. bei 100 teilnehmenden Teams 100 Platzierungspunkte.
Die Veranstaltung wird nach jedem Etappenziel neutralisiert. Geben Läufer*innen bzw. Walker*innen den Lauf aus gesundheitlichen Gründen/verletzungsbedingt auf, so kommt das Team trotzdem in die Wertung. Das Team erhält (getrennt nach den Teamwertungen für die Klassen A, B, WA und WB) die höchstmögliche Punktzahl des Feldes.
Von den einzelnen Sportlerinnen und Sportlern erlaufene Wertungspunkte werden addiert und zum Gesamtergebnis fortgeschrieben. - Teilnahme ohne Wertung/Bild
Es können auch Teams ohne Wertung teilnehmen. Dies ist durch die Teamführung bei der Online-Registrierung für jede Startnummer im Vorfeld bis spätestens Donnerstag, 23. April 2026, zu vermerken. Es wird eine reguläre Startnummer vergeben, allerdings erfolgt weder Etappen- noch Gesamtwertung. Um den strengen Auflagen des Datenschutzes gerecht zu werden, besteht alternativ die Möglichkeit, Namen von Teilnehmenden in der Etappenergebnisliste auszublenden. Die Platzierung und der Name des Teams bleiben sichtbar. Ebenso ausblendbar sind einzelne Zieleinlaufbilder, sofern diese durch den Veranstalter angefertigt werden. Dies ist ebenfalls bis spätestens Donnerstag, 23. April 2026, zu vermerken.
9. Begleitung der Wettkämper*innen / Einsatz von Fahrzeugen
Das Befahren der Laufstrecke mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes ist nur nach dem Durchlauf aller Teilnehmenden gestattet. Gravierende Verstöße dagegen können die Disqualifikation des gesamten Teams zur Folge haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren der Laufstrecke durch Pkws, Motorräder, Mopeds oder Mofas strengstens verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen wird das betroffene Team disqualifiziert.
Der Veranstalter bittet alle Personen (Wettkämpfer*innen, Betreuende, Begleitende), ihre Fahrzeuge nicht im Bereich von Start und Ziel zu parken. Grundsätzlich sollten die Fahrzeuge so abseits der Laufstrecke abgestellt werden, dass weder die Läufer*innen noch der Verkehrsfluss über Gebühr behindert wird.
10. Anwesenheit
Die teilnehmenden Teams sorgen eigenverantwortlich für den Transport der Wettkämpfer*innen zu den Startpunkten. Alle Etappenläufer*innen müssen spätestens 30 Minuten vor der vorgesehenen Startzeit am Startort anwesend sein, um sich namentlich anzumelden und registrieren zu lassen. Dies gilt ebenso für Ersatzläufer*innen, die zusätzlich einen entsprechenden Nachweis (z.B. Personalausweis, Mitgliedsausweis) zum Nachweis der Einhaltung der Ziffer 2 bei der Registrierung am Start bereitzuhalten haben. Bitte bringen Sie unbedingt die unterschriebene Datenschutzerklärung mit. Die Vorlage finden Sie unter „Aktuelles“. Bei Nichtantreten der Wettkämpfer*in zu einer Etappe erhält das Team die Maximalpunktzahl der Wertungsgruppe.
11. Startnummern
Die Startnummern werden nur bei der Registrierung an die jeweiligen Teilnehmer*innen ausgegeben. Diese Nummer haben alle Teilnehmer*innen eines Teams am Trikot (Brustseite!) zu befestigen (Sicherheitsnadeln werden gestellt). Auf der Rückseite der Startnummer können freiwillig Kontaktdaten für den Notfall eingetragen werden. Die Startnummern dürfen nach dem Rennen behalten werden.
12. Verkehrsregelung
Die notwendigen Verkehrsregelungen werden durch die Feuerwehren des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Polizei wahrgenommen. Während des Landkreislaufes ist generell auf der rechten Fahrbahnseite zu laufen. Beim Überqueren von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Zur Sicherheit der Teilnehmenden werden während des Etappenlaufes durch eingeteilte Kräfte Absperrmaßnahmen vorgenommen. Den Anweisungen der Verkehrsposten, Polizei und der Feuerwehren ist vor allem bei der Überquerung von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen unbedingt Folge zu leisten. Je ein Sanitäts-, ein Voraus- und ein sog. „Schlussfahrzeug“ begleiten die Läufer*innen auf jeder Etappe. Die Hinweise auf Parkplätze in den Etappenorten sind unbedingt zu beachten.
13. Shuttleservice
Es wird wieder ein Shuttleservice angeboten. Zwei Neunsitzerbusse werden nach Bedarf vom Etappenziel zum jeweiligen Startort zurückfahren. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Kleinbusse von ASB und BRK. Dieser Service ist als Ergänzung und nicht als alleiniges Transportsystem gedacht. Es besteht kein Beförderungsanspruch. Die Abfahrtspunkte sind durch eine Beachflag mit Logo des Landkreises markiert.
14. Sanitätsdienst
Die Betreuung der Sportler*innen auf der ganzen Strecke übernimmt ärztliches Fachpersonal/Sanitätsdienste des Bayerischen Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariter-Bundes.
Die Teilnehmenden werden gebeten, die Verletzung von Personen ihres Streckenabschnitts beim nächsten Sanitätsposten bzw. bei der nächsten Wechselstation zu melden.
Das ärztliche Fachpersonal des BRK und ASB ist befugt, Teilnehmer*innen, die offensichtlich gesundheitliche Probleme während oder vor dem Lauf haben, aus dem Wettbewerb zu nehmen. Eine Nichtbefolgung dieser Anweisung hat die Disqualifikation des gesamten Teams zur Folge.
15. Haftung
Der Veranstalter schließt für die Teilnehmenden am Landkreislauf eine Haftpflichtversicherung ab. Der Veranstalter übernimmt für darüberhinausgehende Schäden keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.
16. Duschmöglichkeiten
Eine zentrale Duschmöglichkeit wird es im nahegelegenen Ort beim ASV Herpersdorf 1948 e.V. geben (Försterstraße 1, 90542 Eckental / Herpersdorf). Weitere Duschmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Streckenbeschreibungen.
17. Startgeld und Spende
Folgende Startgebühr wird pro Organisation erhoben:
1 Lauf-Team 25,00 Euro 1 Nordic-Walking-Team 12,50 Euro
2 Lauf-Teams 50,00 Euro 2 Nordic-Walking-Teams 25,00 Euro
jedes weitere Lauf-Team 20,00 Euro jedes weitere NW-Team 10,00 Euro
zzgl. 1,00 Euro pro Teammitglied (d.h. 5,00 Euro pro NW-Team und 10,00 Euro pro Lauf-Team) als Spende für eine gemeinnützige Organisation.
Der Landkreislauf unterstützt seit 2011 jährlich wechselnd gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Nürnberger Land. Hierzu wird von jedem Teilnehmenden zusätzlich zum Startgeld 1,00 Euro erhoben. Im Jahr 2026 kommt die Spende der traumapädagogisch-therapeutischen Intensivwohngruppe der ASB-WunderKinder zugute.
Startgebühr und Spende sind auf die unten angegebene Bankverbindung bis spätestens Donnerstag, 23. April 2026, zu überweisen:
Kontoinhaber: Landkreis Nürnberger Land
IBAN: DE18 7605 0101 0240 1065 26 • BIC: SSKNDE77XXX (Sparkasse Nürnberg)
Verwendungszweck: Startgeld Lkr.-Lauf „Mannschaftsname und Startnummer/n“
Von Jugend- und Schulmannschaften bis 19 Jahre (Nachweis kann vom Veranstalter gefordert werden) werden keine Startgebühr und keine Spende verlangt.
18. Preise
Alle Teilnehmer*innen erhalten ein Funktionsshirt mit individuellem Namensaufdruck. Die Shirts werden nach dem Lauf produziert und per Post an die Teamführer*innen verschickt.
I. Teams
Die teilnehmenden Teams und alle Starter*innen erhalten eine Erinnerungsurkunde für die Teilnahme am Landkreislauf, die auf der Website heruntergeladen werden kann. Personen, deren Namen für die Ergebnisliste ausgeblendet sind, erhalten keine Urkunde. Daneben erhalten die Teams der vier Wertungsgruppen jeweils folgende von Landrat Armin Kroder gestiftete Pokale:
1. Sieger-Team des Landkreislaufes: Landkreiswanderpokal, der nach fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz des Teams bzw. Organisation übergeht. und einen Erinnerungspokal mit Gravur.
2. Sieger-Team des Landkreislaufes: Erinnerungspokal mit Gravur.
3. Sieger-Team des Landkreislaufes: Erinnerungspokal mit Gravur.
Die Ergebnisliste mit Etappeneinzelwertung und Gesamtwertung ist unter www.landkreislauf.de einsehbar.
II. Etappensieger*innen
Die Etappensieger*innen erhalten eine Trophäe, gestiftet von dem Bürgermeister des jeweiligen Etappenortes.
III. Sonderwertungen
- Ehrenpokal (gestiftet von der Sparkasse Nürnberg):
Jüngste und älteste aktive Teilnehmende - Gemeinsames Stadtwurstessen mit Landrat Armin Kroder:
Letztplatzierte Teams der Klassen A, B, WA und WB. Hierbei dürfen max. ein bzw. zwei Etappen nicht gewertet sein. - Teilnahmemedaille:
Alle teilnehmenden Kinder bis einschließlich 12 Jahren.
19. Ehrung
Die Ehrung der Sieger*innen erfolgt für alle am Etappenlauf teilnehmenden Teams am Samstag, 25. April 2026, um 18.00 Uhr, im Festzelt der FFW Kirchröttenbach.
20. Kampfgericht
Die drei Mitglieder des Kampfgerichtes werden vor der Veranstaltung bekannt gegeben. Das Kampfgericht entscheidet in allen Fragen des Landkreislaufes abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Etwaige Proteste sind unmittelbar nach Ablauf einer Etappe bei dem jeweiligen Zeitnahmeteam bzw. dem Kampfgericht anzumelden.
21. Auskunft und Information
Die Gesamtorganisation liegt beim Landratsamt Nürnberger Land.
Auskünfte erteilt Frank Richartz (Tel. 09123 9506064, E-Mail landkreislauf@nuernberger-land.de). Informationen über den Landkreislauf können aber auch unter der Internetadresse www.landkreislauf.de abgerufen werden.
Landratsamt Nürnberger Land
Frank Richartz